1. Dauer

e-FRAMER AG übernimmt, sofern am Produkt oder auf der Rechnung nicht anders vermerkt, während mindestens 4 Jahren seit Kaufabschluss bzw. Abholung bzw. Hauslieferung ab 01.01.2023, die Gewährleistung im Geltungsbereich für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und/oder die auf Gewährleistung ersetzten Produkte. Für bis am 31.12.2022 e-Bikes gelten die beim Kauf abgeschlossene Gewährleistungsdauer (2 oder 3 Jahre).

2. Leistung

e-FRAMER AG ist berechtigt die Garantieleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz, Preisminderung oder durch Rückerstattung des Produktpreises zum aktuellen Markt-/Zeitwert erbringen

3. Haftungsausschuss

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften). Es liegt im Verantwortungsbereich des Endkunden, das e-FRAMER e-Bike regelmässig zu warten und zu pflegen (inkl. Durchführung aller Inspektionen gemäss Bedienungsanleitung).

e-FRAMER AG haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, äussere Einwirkungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.

Von der Gewährleistung gleichfalls ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von e-FRAMER AG bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, Zweckentfremdung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Materialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer bereitgestelltes Material zurückzuführen sind.

4. Wegfall der Gewährleistung

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von e-FRAMER AG der Kunde selbst oder ein nicht von der e-FRAMER AG ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt, insbesondere wenn das Produkt modifiziert bzw. repariert oder nicht bestimmungsgemäss gebraucht wurde (wie z.B.: Renn- und Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks).

5. Kostenübernahme

Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt die e-FRAMER AG die Kosten für Reparaturen oder Ersatz infolge Mängel, sofern diese von einem von der e-FRAMER AG anerkannten Fachhändler nach einer klaren Identifizierung des Produkts (Kaufbeleg, ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechender Registrierung) erbracht werden. Die Gewährleistung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter, sofern der Käufer seinen Wohnsitz ebenfalls in der Schweiz hat. Die e-FRAMER AG behält sich das Recht vor, bei einem Austausch eines Produkts oder von Komponenten im Rahmen von Gewährleistungen funktionell gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.

Der Akku wird in den ersten zwei Jahren ab Kaufabschluss zu 100% ersetzt. Im 3. Jahr noch 50% der Beschaffungskosten eines Akkus gleicher Art und Güte und im 4. Jahr noch 25% der Beschaffungskosten eines Akkus gleicher Art und Güte.

6. Beurteilung

Das e-FRAMER AG Fachpersonal beurteilt abschliessend, ob der geltend gemachte Schaden einen gewährleistungspflichtigen Mangel darstellt oder ob der Mangel aufgrund von Verschleiss- oder anderer von der Gewährleistung ausgeschlossener Gründe aufgetreten ist. Diese Beurteilung definiert die Gewährleistungspflicht der e-FRAMER AG.

7. Inanspruchnahme

Die Gewährleistung gilt nur, wenn das versicherte Bike in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein erworben worden ist und der Käufer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

Die Inanspruchnahme der Gewährleistung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Diese dauert für die ursprüngliche Zeitdauer weiter.

Thun, Januar 2023